Allgemeine Geschäftsbedingungen
Firma Raing Objektpflege GmbH
- Geltung
- 1.1.Diese AGB gelten für alle Tätigkeiten der Firma Raing Objektpflege GmbHinsbesondere für den Kunden erbrachte Dienstleistungen
- 1.2.Diese AGB gelten verbindlich seit dem 01.Feburar 2015
- Leistungsumfang
- 2.1.Die Firma Raing Objektpflege GmbH ist verpflichtet, die von ihr angebotenen Dienstleistungen vereinbarungsgemäß und termingerecht zu erfüllen.
- 2.2.Dienstleistungen gelten als termingerecht erledigt, sofern der vereinbarte Zeitrahmen um nicht mehr als 20% überschritten wird.
- Eigentumsvorbehalt
- 3.1.Der nachfolgend vereinbarte Eigentumsvorbehalt dient der Sicherung aller jeweils bestehenden derzeitigen und künftigen Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der Zwischen den Vertragspartnern bestehenden Lieferbeziehung (einschließlich Saldoforderungen aus einem auf diese Lieferbeziehung beschränkten Kontokorrentverhältnis).
- 3.2.Die vom Verkäufer an den Käufer gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller gesicherten Forderungen Eigentum des Verkäufers. Die Ware sowie die nach den nachfolgenden Bestimmungen an ihre Stelle tretende, vom Eigentumsvorbehalt erfasste Ware wird nachfolgend „Vorbehaltsware“ genannt,
- 3.3.Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich für den Verkäufer.
- 3.4.Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware bis zum Eintritt des Verwertungsfalls (Abs. 3.6) im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern. Verpfändung und Sicherungsübereignung sind unzulässig.
- 3.5.Der Verkäufer wird die Vorbehaltsware sowie die an ihre Stelle tretenden Sachen oder Forderungen freigeben, soweit ihr Wert die Höhe der gesicherten Forderungen um mehr als 50% übersteigt. Die Auswahl der danach freizugebenden Gegenstände liegt beim Verkäufer
- 3.6.Tritt der Verkäufer bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers- insbes. Zahlungsverzug – vom Vertrag zurück (Verwertungsfall), ist er berechtigt, die Vorbehaltsware herauszuverlangen.
- Entgelte
- 4.1.Die Höhe der Entgelte für die von der Firma Raing Objektpflege GmbH erbrachten Leistungen geht aus dem jeweiligen, von der Firma Raing GmbH nach Besichtigung schriftlich dargebrachten Angebot hervor.
- 4.1.Die Höhe der Entgelte für die von der Firma Raing Objektpflege GmbH erbrachten Leistungen geht aus dem jeweiligen, von der Firma Raing GmbH nach Besichtigung schriftlich dargebrachten Angebot hervor.
- Zahlungsbedingungen
- 5.1.Alle Rechnungen der Firma Raing GmbH sind sofort und ohne Abzüge zahlbar. Für Zahlungen, die später als 14 tage nach Rechnungszugang eingehen, wird ein Zins in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank erhoben, freibleibend von Schadensersatzansprüchen.
- 5.1.Alle Rechnungen der Firma Raing GmbH sind sofort und ohne Abzüge zahlbar. Für Zahlungen, die später als 14 tage nach Rechnungszugang eingehen, wird ein Zins in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank erhoben, freibleibend von Schadensersatzansprüchen.
- Haftung
- 6.1.Die Firma Raing Objektpflege GmbH haftet für Sach- und Vermögensschäden, die sich aus ihrer Tätigkeit ergeben, bis zu einer Höhe von 500,00€ je Auftrag, sofern ihr sowohl schuldhaftes als auch für den Schaden ursächliches Verhalten nachgewiesen werden wird. Eine weitere Haftung ist ausgeschlossen.
- 6.2.Eine Haftung für zur Entsorgung/ Verwertung vorgesehene Gegenstände ist ausgeschlossen. Der Auftraggeber bestätigt durch die Auftragserteilung, dass außer eventuell gesondert ausgeführten Gegenständen, dies bedarf der Schriftform, dass jeweils gesamte vorhandene Inventar der Entsorgung/ Verwendung zuzuführen ist.
- Abnahme
- 7.1.Dem Auftraggeber wird mit der Schlussrechnung schriftlich die Fertigstellung der Leistung angezeigt. Wünscht der Auftraggeber eine Abnahmebesichtigung, so hat er diese innerhalb von 10 Werktagen gemeinsam mit der Firma Raing Objektpflege GmbH durchzuführen. Wird keine Abnahme verlangt, so gilt die Leistung mit Ablauf von 10 Werktagen nach Ausfertigung der Teilschlussrechnung/Schlussrechnung als anerkannt und abgenommen. Mit der Abnahme geht die Gefahr auf den Auftraggeber über.
- 7.2.Nimmt der Auftraggeber die Leistung oder Teile der Leistung in Benutzung, so gilt die Abnahme nach Ablauf von 6 Tagen nach Beginn der Benutzung als erfolgt.
- 7.3.Vorbehalte wegen bekannter Mängel hat der Auftraggeber sofort schriftlich zu melden und geltend zu machen. Bedenken wegen der Art der Ausführung sind ebenfalls unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Gleiches gilt auch während der Ausführungsphase.
- 7.4.Wird die ganz oder teilweise ausgeführte Leistung vor der Abnahme durch höhere Gewalt oder andere unabwendbare, von der Firma Raing Objektpflege GmbH nicht zu vertretende Umstände beschädigt oder zerstört, so übernehmen wir keine Haftung.
- Garantie und Gewährleistung
- 8.1.Die Firma Raing Objektpflege GmbH übernimmt die Gewährleistung nur im Umfang der im Leistungsverzeichnis oder den dazugehörigen Plänen im Angebot. Im Übrigen ist auf §13 Nr. 3 VOB/B zu verweisen.
- 8.2.Es gelten die Gewährleistungsfristen gemäß § 13 Nr. 4 VOB/B.
- 8.3.Für von der Firma Raing Objektpflege GmbH gelieferte Pflanzen (Baumschulwaren u. a.), Rollrasen und Saatgut sind Mängel nach der Be- oder Verarbeitung bzw. unmittelbar nach deren Verbindung mit dem Grund und Boden anzuzeigen. Nach erbrachter Leistung gehen sämtliche Pflegetätigkeiten (wässern, düngen, mähen, Wildkräuter entfernen) auf den Auftraggeber über. Eine Garantie für das Anwachsen wird nicht übernommen. Verlangt der Auftraggeber eine solche Anwuchs Garantie, so wird hierfür ein gesonderter Betrag in Rechnung gestellt. Eine gewährte Anwuchs Garantie erstreckt sich auf die Dauer von max. einem Jahr ab Auslieferung und setzt voraus, dass der Auftraggeber, außerhalb unserer Pflegeleistung, den Pflanzen die für diese Pflanzenart richtige Behandlung hat zuteilwerden lassen. Hierzu gehören u. a. die richtige Pflanztiefe, Düngung und Bewässerung. Fälle höherer Gewalt, schwerer Regen etc. sind von der Garantie nicht erfasst. Bei der Anwuchs Garantie handelt es sich nicht um eine Garantie im Rechtssinne.
- 8.4. Für die vom Auftraggeber gelieferte oder beschaffte Baustoffe, Bauteile, Pflanzen, Saatgut etc. übernimmt die Firma Raing Objektpflege GmbH keine Gewährleistung. Dies gilt auch für Eigenleistungen des Auftraggebers und für Setzungsschäden, die aus Erdarbeiten anderer Auftragnehmer herführen.
- 8.5.Trifft ein Garantiefall ein, behalten wir uns zunächst das Recht auf Nachbesserung vor. Sollte diese zum wiederholten Male misslingen steht dem Kunden ein Recht zur Herabsetzung der Vergütung zu. Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach mehrmaliger gescheiterter Nacherfüllung den Vertragsrücktritt, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach mehrmaliger gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, insofern dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Ohne ausdrückliche individualvertragliche Vereinbarung übernimmt der Auftragnehmer keine Garantie für eine bestimmte Beschaffenheit und/oder Haltbarkeit der gelieferten Ware.
- Verjährung
- 9.1.Forderungen aus Sach- und Vermögensschäden verjähren nach 6 Monaten der Fa. Raing Objektpflege GmbH.
- Serviceunterbrechung oder -verzögerung
- 10.1.Die Firma Raing Objektpflege GmbH ist nicht für Unterbrechungen oder Störungen der Serviceleistungen auf Grund höherer Gewalt oder aus sonstigen, nicht in alleinigen Verantwortungsbereich der Firma Raing Objektpflege GmbH liegenden Ursachen, wie z.Β. Streiks, Aussperrungen oder andere arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen oder Verpflichtungen, Unruhen, behördliche Maßnahmen, außergewöhnliche Naturereignisse oder ähnliche Gründe.
- Schriftform
- 11.1.Nebenabreden und abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform
- Teilwirksamkeit (Salvatorische Klausel)
- 12.1.Die Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Wirksamkeit der der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt eine neue Bestimmung, die in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der unwirksamen Bestimmungen möglichst nahe komm. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Verträge, die unter Einschluss dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossen wurden, ist Steinfurt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss der UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist Steinfurt.
- Information zur Datenerhebung gem. Artikel 13 DSGVO
- 13.1.Die Firma Raing Objektpflege GmbH erhebt Ihre Daten zum Zweck der Vertragsdurchführung, zur Erfüllung Ihrer vertraglichen und vorvertraglichen Pflichten. Die Datenerhebung und Datenverarbeitung ist für die Durchführung des Vertrages erforderlich und beruht aus Artikel 6 Abs 1b) DSVGO. Eine Weitergabe an Dritte findet nicht statt. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck Ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind (min. gesetzliche Aufbewahrungspflicht). Sie sind berechtigt Auskunft der bei uns gespeicherten Daten zu beantragen sowie bei Unrichtigkeit der Daten zu fordern unter datenschutz@raing-galabau.de . Ihnen steht des Weiteren ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde zu.
- Gerichtsstand
- 14.1.Stand 01.Dezember 2018
Gerichtsstand ist Steinfurt